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Anmeldung Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind, so ferne von ärztlicher Seite her keine Bedenken bestehen, alle Radsportler, Hobbyradfahrer, sowie Läufer jeden Alters; Jugendliche und Kinder jedoch mit dem Einverständnis des Erziehungsberechtigten.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Weder der Veranstalter und deren Funktionäre, noch Grund-und Wegebesitzer haften für Unfälle irgendwelcher Art oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während oder auch nach der Veranstaltung. Für einen ausreichenden sozialversicherungs-rechtlichen Schutz, bzw. Unfallversicherung hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Für die Radfahrer ist das Tragen eines Sturzhelmes Pflicht, Fahrer ohne Sturzhelm werden aus der Wertung genommen. In jedem Falle ist aber den Anordnungen des Veranstalters Folge zu leisten.
Untersagt ist es, Abfälle oder sonstige Dinge wegzuwerfen. Begleitfahrzeuge sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes nicht erlaubt.
Startnummer und Transponder sind gut sichtbar zu befestigen. Gegen Abgabe der Startnummer erhalten alle Teilnehmer, die die Strecke ordnungsgemäß bewältigt haben, die entsprechende Zielgabe. Bei Nichtablieferung des Transponders wird ein Kostenersatz von € 75,- eingefordert.
Der Start erfolgt bei jeder Witterung. Der Veranstalter behält sich aber Programm-, insbesondere Strecken und Zeitlimitänderungen vor. Bei Gefahr im Verzuge ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch den Rennleiter oder die Exekutive möglich. Ein Rückersatz des Nenngeldes findet in keinem Falle statt.
Mit Abgabe der Nennung, bzw. Einzahlung des Nenngeldes anerkennt jeder Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen und nimmt der Veranstalter diese Bedingungen auch als erfüllt an.
Die Strecken verlaufen überwiegend auf öffentlichen Straßen, Wegen , Forststraßen udgl.. Der Streckenverlauf selbst ist ausreichend mit Hinweisschildern und auch Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Keine Strecke ist aber gesperrt, es gilt daher ausnahmslos die Straßenverkehrsordnung. Es ist jederzeit mit anderen, der Veranstaltung fremden Straßenbenützern zu rechnen. Ebenso muss mit Gefahrenstellen entlang der Strecken gerechnet werden.
Bei Regelverstößen, insbesondere aber Verstößen gegen die StVO wird der betreffende Teilnehmer aus der Veranstaltung, bzw. Wertung genommen.
Einige Streckenabschnitte sind nur am Tage der Veranstaltung geöffnet und stehen daher vor der Veranstaltung für allfällige Trainingszwecke ausdrücklich nicht zur Verfügung.