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Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt
sind, so ferne
von ärztlicher
Seite her keine
Bedenken
bestehen, alle
Radsportler,
Hobbyradfahrer,
sowie Läufer
jeden Alters;
Jugendliche und
Kinder jedoch
mit dem
Einverständnis
des
Erziehungsberechtigten.
Die Teilnahme
erfolgt auf
eigene Gefahr.
Weder der
Veranstalter und
deren
Funktionäre,
noch Grund-und
Wegebesitzer
haften für
Unfälle
irgendwelcher
Art oder
sonstige
unvorhergesehene
Ereignisse vor,
während oder
auch nach der
Veranstaltung.
Für einen
ausreichenden
sozialversicherungs-rechtlichen
Schutz, bzw.
Unfallversicherung
hat jeder
Teilnehmer
selbst zu
sorgen. Für die
Radfahrer ist
das Tragen eines
Sturzhelmes
Pflicht, Fahrer
ohne Sturzhelm
werden aus der
Wertung
genommen. In
jedem Falle ist
aber den
Anordnungen des
Veranstalters
Folge zu
leisten.
Untersagt ist
es, Abfälle oder
sonstige Dinge
wegzuwerfen.
Begleitfahrzeuge
sind aus Gründen
der
Verkehrssicherheit
und des
Umweltschutzes
nicht erlaubt.
Startnummer und
Transponder sind
gut sichtbar zu
befestigen.
Gegen Abgabe der
Startnummer
erhalten alle
Teilnehmer, die
die Strecke
ordnungsgemäß
bewältigt haben,
die
entsprechende
Zielgabe. Bei
Nichtablieferung
des Transponders
wird ein
Kostenersatz von
€ 75,-
eingefordert.
Der Start
erfolgt bei
jeder Witterung.
Der Veranstalter
behält sich aber
Programm-,
insbesondere
Strecken und
Zeitlimitänderungen
vor. Bei Gefahr
im Verzuge ist
auch eine Absage
oder ein Abbruch
durch den
Rennleiter oder
die Exekutive
möglich. Ein
Rückersatz des
Nenngeldes
findet in keinem
Falle statt.
Mit Abgabe der
Nennung, bzw.
Einzahlung des
Nenngeldes
anerkennt jeder
Teilnehmer diese
Teilnahmebedingungen
und nimmt der
Veranstalter
diese
Bedingungen auch
als erfüllt an.
Die Strecken
verlaufen
überwiegend auf
öffentlichen
Straßen, Wegen ,
Forststraßen
udgl.. Der
Streckenverlauf
selbst ist
ausreichend mit
Hinweisschildern
und auch
Bodenmarkierungen
gekennzeichnet.
Keine Strecke
ist aber
gesperrt, es
gilt daher
ausnahmslos die
Straßenverkehrsordnung.
Es ist jederzeit
mit anderen, der
Veranstaltung
fremden
Straßenbenützern
zu rechnen.
Ebenso muss mit
Gefahrenstellen
entlang der
Strecken
gerechnet
werden.
Bei
Regelverstößen,
insbesondere
aber Verstößen
gegen die StVO
wird der
betreffende
Teilnehmer aus
der
Veranstaltung,
bzw. Wertung
genommen.
Einige
Streckenabschnitte
sind nur am Tage
der
Veranstaltung
geöffnet und
stehen daher vor
der
Veranstaltung
für allfällige
Trainingszwecke
ausdrücklich
nicht zur
Verfügung. |